Die konkrete Arbeit für politische Gefangene
Einer der wichtigen Arbeitsbereiche bei Amnesty International ist das direkte Engagement für Menschen, die Opfer von schweren Menschenrechtsverletzungen durch Regierungen geworden sind.
Betreuungsfall Konstanina Kuneva, Griechenland
Seit kurzem setzt sich unsere Gruppe für Frau Konstantina Kuneva ein.
Sie lebt in Griechenland, ist Migrantin aus Bulgarien und hat in Griechenland als Putzkraft gearbeitet, obwohl sie ausgebildete Lehrerin ist. Sie hat sich für die Grundrechte der Arbeitskräfte eingesetzt und war zuletzt Sekretärin der Putzkräfte- und Hausangestelltengewerkschaft.
Sie wurde wegen ihrer Gewerkschafts- und Menschenrechtsaktivitäten nicht nur von ihrem Arbeitgeber unter Druck gesetzt, sondern auf sie wurde im Dezember 2008 ein Säureattentat verübt, unter dessen Folgen sie heute noch leidet.
Amnesty International fordert Regierungsstellen und Staatsanwälte in Athen auf, weitere Untersuchungen des Säureattentats zu veranlassen. Außerdem sollen die Rechte von MigrantInnen in Griechenland geachtet und MenschenrechtsaktivistInnen sowie GewerkschafterInnen vor ähnlichen Angriffen geschützt werden.
Abgeschlossener Fall: Betreuung von zwei politischen Gefangenen in Myanmar
Im Jahr 1991 wurde unserer Gruppe die Aufgabe übertragen, sich für die Freilassung zweier politischer Häftlinge in Myanmar (früher Birma oder Burma) einzusetzen.
Die beiden Gefangenen, für deren Freilassung wir uns eingesetzt haben, heißen: Ohn Kyaing und Thein Dan.
Ohn Kyaing ist Journalist, Reporter, Schriftsteller und Übersetzer, war auch als Dozent an einer Arbeiter-Hochschule tätig.
Thein Dan ist Inhaber einer Druckerei.
Beide waren in der Demokratie-Bewegung des Landes aktiv und gehören zu den führenden Mitgliedern der Nationalen Liga für Demokratie, die 1990 die Parlamentswahlen in Burma mit überwältigender Mehrheit gewann, von der Militärregierung jedoch an der Machtübernahme gehindert wird.
Ohn Kyaing und Thein Dan wurden 1990 zu 7 Jahren und 1992 zu weiteren 10 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gerichtsverfahren fand durch ein Militärtribunal statt. Die Praxis dieser Tribunale in Myanmar kann in keiner Weise akzeptiert werden, da sie internationale Standards für faire Verfahren völlig außer Acht lässt.
Nach allen Informationen, die Amnesty International vorliegen, sind Ohn Kyaing und Thein Dan Opfer politischer Willkür. Sie sind weder in irgend einer Form gewalttätig geworden, noch haben sie Gewalt befürwortet.
Sie haben ihr Recht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen) und ihr Recht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 20) wahrgenommen.
Nachdem sich unsere Gruppe mit vielen Briefen, Petitionen, Unterschriftensammlungen und Aktionen für ihre Freilassung eingesetzt hat, haben wir Anfang 2005 erfahren, dass unsere Arbeit Erfolg hatte. Ohn Kyaing und Thein Dan wurden, wie uns die Londoner Zentrale bestätigt hat, freigelassen!
info@amnesty-gruppe1581.de
last modified: 11. Februar 2010
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